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Fehlschluss der relativen Geringfügigkeit

Kurz

Ein Beitrag oder Schaden wird mit Verweis auf seine geringe Grösse für irrelevant erklärt.

„Das bisschen“ summiert sich.

Definition​

Beim Fehlschluss der relativen Geringfügigkeit wird ein Problem, Beitrag oder Schaden abgetan, weil er für sich genommen klein sei — sei es im Vergleich zu „Schlimmerem“ (relative privation) oder weil der Einzelfall kaum ins Gewicht falle.

Der Fehler: Die Geringfügigkeit eines Einzelbeitrags sagt nichts über die Summe oder das Prinzip. Viele kleine Beiträge ergeben grosse Wirkungen; und dass es Schlimmeres gibt, macht das Kleinere nicht harmlos.

Der Fehlschluss hat die folgende Form:

  1. Der Beitrag/Schaden X ist (für sich) klein.
  2. Also ist X unbedeutend / kein Problem.
  3. (Häufig:) Es gibt ohnehin Schlimmeres.

EN: appeal to relative triviality / minimization (Sonderform: relative privation — „es gibt Schlimmeres“)

Verwandtschaft​

  • Dammbruchargument — die Gegenrichtung: dort wird ein kleiner Schritt masslos dramatisiert.
  • Haufen-Paradox — verwandt: die Frage, ab wann viele Kleinigkeiten zählen.
  • Ablenkung (Red Herring) — verwandt, wenn „es gibt Schlimmeres“ vom Thema weglenkt.

Beispiele​

Beispiel 1​

„Ein Gläschen schadet doch nicht.“

Für sich mag ein Glas wenig sein — regelmässig getrunken summiert es sich. Die Geringfügigkeit des Einzelfalls verdeckt die Wirkung der Gewohnheit.

Beispiel 2​

„Warum regst du dich über diese Ungerechtigkeit auf? Anderswo verhungern Menschen.“

Dass es grössere Probleme gibt, macht das kleinere nicht belanglos. Der Verweis auf Schlimmeres entkräftet den Einwand nicht.

Quellen​

Article en français | Article in English